Die hygienischen Anforderungen an Schwimmbäder entsprechen weitgehend denen an das Trinkwasser. Das gilt sowohl für die mikrobiologischen, als auch für die physikalischen und chemischen Eigenschaften. Laut Infektionsschutzgesetz muss das Wasser so beschaffen sein, dass die Gesundheit der Menschen nicht durch Krankheitserreger oder chemische Stoffe geschädigt wird. Auf eine Desinfektion von Beckenbadewasser kann also nicht verzichtet werden, da auch durch die Badegäste Krankheitserreger ins Wasser gelangen und deshalb sehr schnell abgetötet werden müssen. Laut DIN 19643 sind insbesondere die Grenzwerte für Escherichia Coli und Pseudomonas aeruginosa einzuhalten.

In den Frei- oder Hallenbädern wird das Wasser ständig im Kreislauf nach allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitet. Ultrafiltration ist hier zum neuen Standard geworden und ersetzt zunehmend die herkömmlichen Sandfiltersysteme. Als Vorfilter von Ultrafiltrationsmodulen haben sich kompakte, automatisch rückspülbare Druckscheibenfilter bewährt. Mit einer Standard Filterfeinheit von 200 μm und einem Durchsatz von 20 m3/h/Filterelement zeigen diese Vorfilter bei der Entfernung von sowohl faserigen Partikeln wie Haaren und textilen Fasern, als auch von Staub und organischen Partikeln eine hervorragende Leistung.

Durch die Hydraulik des Schwimmbeckens muss sichergestellt werden, dass eine optimale Verteilung des Desinfektionsmittels im Becken gewährleistet ist. Außerdem muss ein Austausch von mindestens 30 Litern Beckenwasser gegen Frischwasser pro Badegast sichergestellt werden, um eine unerwünschte Anreicherung von Stoffen, die durch die Aufbereitung des Beckenwassers nicht entfernt werden können, zu vermeiden. Der Wasseraustausch ist auch aus chemischen Gründen unerlässlich. Da bei der mehrmaligen Flockung und Desinfektion des Schwimmbadwassers Calciumhydrogencarbonat zur Abpufferung der entstehenden Mineralsäuren verbraucht wird, ist es notwendig, diese Pufferkapazität des Wassers wiederaufzubauen. Eine regelmäßige Überprüfung der Badewasserqualität wird durch das Gesundheitsamt veranlasst, die Verantwortung für die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser liegt bei den zuständigen Landesbehörden.

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